AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge der Absolute-us GmbH, Obere Bachstr. 5, 70794 Filderstadt (im Folgenden
„Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios Absolute-us in Filderstadt Bernhausen.

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios
auszuhängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online
Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios
berechtigt sind.

1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio,
Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in
einer Hausordnung bekannt zu geben.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des
Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)
zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen
nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen
diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu
übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den
angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass,
Solarium, Sauna, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des
Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist
nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder
Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu
melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der
MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu entrichten. Die alte MemberCard
verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und
nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder
Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio ist der Zutritt bis auf Widerruf
gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von
sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer
der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränke, illegalen
Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder
Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte
und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen
gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den
Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu
halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den
dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet
werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines
Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu
informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich
und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen
Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen
werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von
anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach
deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich
ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie
um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder
hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter
Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine
angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller
Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische
Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die
Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen
Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen
körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die
Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu
verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung
durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner
Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl
des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und
liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann
eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die
Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die
tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde
liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr
bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche
Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der
Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor
Wirksamwerden zu verkünden.

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats
im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl.
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn
Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt,
Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei
Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von
bis zu EUR … geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der
Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen
Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der
Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender
Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben
unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder
unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden
Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des
Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden
hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu
runden.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall
etwas anderes vereinbart wurde verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von
12 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages.
Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts
jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist
rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor
Vertragsende zugegangen ist .

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine
gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der
ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14
Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften
zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung
ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB
schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere
Person verletzt hat;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am
Training gehindert wird; oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft
erfährt. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der
Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes
erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des
Hinderungsgrundes anzuzeigen.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des
Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied
während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt
das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in
Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie
Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das
Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der
Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der
Schwangerschaft.

7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90
Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht,
die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder
ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese
Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im
Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber
Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß
der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der
anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“
wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages
abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande.
Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots
bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss
ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben,
muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber Name des Unternehmens,
Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte MusterWiderrufsformular verwendet werden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber
sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim
Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung
verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben
über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber
Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel
der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

11. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück:
AN:

Absolute-us GmbH
Obere Bachstr. 5
70794 Filderstadt
info@absolute-us.de
Tel: 0711 935 785 10

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________________
Datum
_________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen

Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden